Arbeitnehmer finanziert

Als Arbeitnehmer haben Sie das gesetzliche Recht die Vorteile der betrieblichen Arbeitsversorgung zu nutzen. Gewusst wie entrichten Sie hierfür keine Lohnsteuer und auch keine Sozialabgaben. Diese Art der Finanzierung nennt sich Entgeltumwandlung. Das heißt: Sie sparen heute brutto 242,- Euro, welche Sie beispielsweise nur netto 120,- Euro kosten. Den Rest bezuschusst der Staat.

Wie funktioniert eine Entgeltumwandlung?

Die Ansparphase

1. Sie als Arbeitnehmer(in) verzichten auf einen Teil Ihres Gehaltes.

2. Das Finanzamt beteiligt sich durch sofortigen Steuervorteil. Nicht erst am Jahresende, sondern sofort!

3. Sozialversicherungsbeiträge fallen für Aufwendungen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) nicht an.

4. Ihr Arbeitgeber führt den aus dem Bruttogehalt umgewandelten Betrag an den jeweiligen Empfänger des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung bsp. Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds ab.

Die Leistungsphase

1. Der ursprüngliche Empfänger des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung bsp. Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds nimmt die Auszahlung der Leistung direkt an Sie als Rentner(in) vor.

2. Beiträge an Krankenkasse und Pflegeversicherung fallen in entsprechender Form an und werden von dem ursprünglichen Empfänger des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung bsp. Direktversicherung, Unterstützungskasse Pensionskasse oder Pensionsfonds direkt und selbst abgeführt.

3. Sie als Rentner(in) erhalten eine Steuer.- bzw. Rentenbescheinigung.

4. Diese Steuer.- bzw. Rentenbescheinigung ist bei der persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.

Folgende Möglichkeiten sind Ihnen offen:

  • Direktversicherung
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Riester-Vertrag


Beispiel:

Ein 35-jähriger, verheirateter Mitarbeiter mit einem Bruttoarbeitslohn von 3.500,- Euro erhält bevor er eine betriebliche Altersversorgung abschließt netto 2.122,05 Euro ausbezahlt. Nun investiert er 115,- Euro netto in seine eigene Zukunft (entspricht brutto einem Gehaltsverzicht von 242,- Euro). Das bedeutet, der Staat bezuschusst seine Altersversorgung mit monatlich 127,- Euro und er erhält zum 67-sten Lebensjahr voraussichtlich eine Kapitalleistung von:

235.613,- Euro